Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.